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Weihnachten – kenne deine Rechte!


Es ist mal wieder soweit: Weihnachten rückt näher, noch eine Woche arbeiten und dann heißt es für die meisten: Urlaub und vielleicht sogar sowas wie Erholung. Bei manchen wird’s auf Arbeit vorher ruhig bis langweilig, bei manchen geht’s um die Zeit richtig los. Wie sieht’s aus mit Urlaubsanspruch, Zuschlägen und Co.?

Wir fassen euch das Wichtigste in aller Kürze zusammen:

Erster und Zweiter Weihnachtstag wie auch Neujahr sind gesetzliche Feiertage, für die kein Urlaub genommen werden muss. Laut Bundesurlaubsgesetz sind Heiligabend und Silvester dagegen normale Arbeitstage, wobei viele Arbeitgeberinnen allerdings für die Tage jeweils nur einen halben Urlaubstag ansetzen.

Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag kann man allerdings durchaus auch an Feiertagen zur Arbeit verpflichtet werden oder auch grundsätzlich für bestimmte Zeiträume Urlaubssperren verhängt werden, beispielsweise für Pflegepersonal, Rettungsdienste, in der Gastronomie oder dem Versandhandel im eCommerce.

Andererseits kann man durch sog. Betriebsurlaub quasi auch zum Urlaub nehmen gezwungen werden, dafür braucht es allerdings auch triftige Gründe, bspw. wenn die wichtigsten Kund:innen, Mandanten, Zulieferer:innen o.ä. in der Zeit auch nicht erreichbar sind. Aber: Mindestens die Hälfte deines Urlaubs musst dir zur freien Verfügung stehen!

Du willst dir zwischen den Jahren Urlaub nehmen? Auch hier muss dein:e Chef:in gute Gründe vorweisen, um ihn dir zu verwehren, nämlich „dringende betriebliche Belange“, die nicht wirklich genau definiert sind und worüber sich jedes Jahr wieder gestritten wird. Gerade dieses Jahr ungünstig: Schwere Krankheitswellen können als so ein dringender Belang durchgehen! Personalengpässe an sich reichen aber noch nicht, denn ein bisschen vorausschauendes Denken wird Arbeitgeber:innen bei Personaleinstellungen abverlangt – und dazu gehört eben auch, mitzudenken und die Urlaubswünsche seiner Beschäftigen zu berücksichtigen.

Einen gesetzliche Anspruch auf Zuschläge für Arbeit an Feiertagen gibt’s dabei nicht, aber schau mal in deinen Arbeits- oder Tarifvertrag und schau, ob dort etwas dazu geregelt ist.

Was dir in jedem Fall bei Sonn- und Feiertagsarbeit zusteht: Ein Ersatzruhetag!
Der muss dir bei Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen oder bei Feiertagsarbeit an Werktagen innerhalb von acht Wochen gewährt werden, siehe § 11 Abs. 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz).

Dein:e Chef:in nervt dich ständig im Urlaub? Einfach nicht ans Telefon gehen! Einerseits hat das Bundesarbeitsgericht bisher nicht geklärt, ob für Notfälle der Urlaub abgebrochen werden muss und was überhaupt als Notfall durchgeht und andererseits widerspricht der Zwang zur Erreichbarkeit sowieso dem „Erholungscharakter“ des Urlaubs. Aber: Falls hier etwas Abweichendes in deinem Arbeitsvertrag steht, ist das rechtlich so gültig!

Last, but not least: Wenn dein Boss nicht will, dass du Resturlaub mit ins nächste Jahr nimmst, darf dir das nur verboten werden, wenn man dich im Laufe des Jahres offiziell darüber unterrichtet hat, dass du deinen Urlaub nehmen musst und er sonst verfällt, bspw. durch Aushänge oder Rundmails.
Was auch immer man von Weihnachten halten mag: Wir wünschen allen ein paar erholsame Feiertage und eine ordentliche Portion Resilienz in dieser beschissenen Zeit!

Wissenswertes zum Thema: Betriebsrat!

Als institutionalisierte Arbeitnehmer*innenvertretung können Betriebsräte an betrieblichen Entscheidungen mitwirken und haben dafür umfassende Informations- und Mitbestimmungsrechte, was sich nachweislich nicht nur positiv auf das Lohnniveau insbesondere von Geringverdienenden, sondern auch die Produktivität auswirkt.

Vor allem zur innerbetrieblichen Reduktion der Lohnungleichheit können Betriebsräte ein wirksames Mittel sein – zur Verminderung der zwischenbetrieblichen Lohnungleichheit ist dagegen der Tarifvertrag das Mittel der Wahl, wozu wir euch hier in Zukunft das eine oder andere erzählen werden. Oder kommt vorbei und informiert euch direkt bei uns!

Im Betriebsverfassungsgesetz ist verankert, dass ArbeitnehmerInnen von Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmenden berechtigt sind, einen Betriebsrat zu wählen.

Wahlberechtigt sind dabei Angestellte und Auszubildende über 18 Jahre, Tele-, Heim- und Außendienstmitarbeitende, die hauptsächlich für den entsprechenden Betrieb tätig sind und Leiharbeitnehmer*innen oder Mitarbeitenden aus Arbeitnehmerüberlassungen, sofern diese über 4 Monate im das Unternehmen beschäftigt sind. Leitende Angestellte sind dabei von der aktiven und passiven Wahl ausgeschlossen.

Soll heißen?

Bei 5 bis 20 Wahlberechtigten wird ein Betriebsratmitglied gewählt, die Zahl der Mitglieder steigt ab da unbegrenzt mit der Unternehmensgröße.

Weder Arbeitgeber*in noch Arbeitnehmer*in haben jedoch jemals die Pflicht, einen Betriebsrat ins Leben zu rufen. Behindern darf der Arbeitgeber eine Gründung allerdings keinesfalls.

Als Betriebsratmitglied hast du einige Sonderrechte und bist zum Beispiel extrem schwierig zu kündigen – wenn dein Vertrag ausläuft hast du allerdings trotzdem Pech.

Aber!

Insbesondere wenn Betriebsratsmitglieder von der Arbeit freigestellt werden, kann es schnell dazu kommen, dass Geschäftsführung und Betriebsrat allzu sehr auf Kuschelkurs gehen.

Hinzu kommt, dass die Basis der Beschäftigen durch einen Betriebsrat zuweilen demotiviert wird, sich gewerkschaftlich zu engagieren.

Die Folge? Die Verantwortung wird abgegeben und mitunter werden vom Betriebsrat eingeleitete Verfahren (ob gerichtlich oder nicht) bis ins Unermessliche in die Länge gezogen, sodass eine öffentlichkeitswirksame gewerkschaftliche Aktion in vielen Fällen der unkompliziertere und schnellere Weg gewesen wäre.

Also: Aufgepasst bei der Betriebsratsgründung!

„Clevere“ Arbeitgeber*innen wissen das für sich auszunutzen und sorgen bspw. dafür, dass sich Leute zur Wahl stellen, die der Geschäftsführung gewogen sind.

Laut statistischem Bundesamt waren 2019 insgesamt 46 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft durch Arbeitnehmer*innenvertretungen repräsentiert. Diese sind aber zum größten Teil in großen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen beschäftigt – in Unternehmen mit 5 bis 50 Beschäftigten sind lediglich 9 Prozent durch Betriebsräte repräsentiert.

Da geht noch mehr!

Neben Tarifverträgen sind Betriebsräte trotz einiger Kritikpunkte ein durchaus wirksames Mittel, um die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer*innen zu stärken und damit der Lohnungleichheit entgegen zu wirken.

Übrigens: Betriebliche Mitbestimmung ist nicht das gleiche wie Unternehmensmitbestimmung durch Arbeitnehmer*innenvertretung in Aufsichtsräten. Ersteres bezieht sich auf technische Ziele, soziale und personelle Entscheidungen und Letzteres auf wirtschaftliche bzw. unternehmerische Entscheidungen.

Wir haben das Recht, uns zu organisieren – nutzen wir es!

Zum Nach- und Weiterlesen:

Lohn-Preis-Spirale?

Wenn von Inflation und steigenden Lebenserhaltungskosten die Rede ist, fällt immer wieder das Schlagwort „Lohn-Preis-Spirale“. Dahinter steht die Annahme, dass insbesondere bei Inflation steigende Löhne das Preisniveau weiter nach oben treiben würden, da die Unternehmen gezwungen wären, die gestiegenen Arbeitskosten auf die Preise zu übertragen.

Das ist eine unzulässige Vereinfachung der Inflationsursachen und -entwicklung, die Methode hat:

So sollen Arbeitskämpfe delegitimiert und in der öffentlichen Wahrnehmung verurteilt werden, damit niemand auf die Idee kommt, sich zu organisieren und Druck auszuüben.

Man muss keine Basisgewerkschaft sein, um zu erkennen, dass Arbeitgeber*innen in der Regel schlicht das größte Stück vom Kuchen für sich beanspruchen und ausgerechnet heute die Beschäftigten zum Verzicht drängen.

Das sagt selbst das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung und auch die Bundesbank stellt fest, dass die Tarifabschlüsse im zweiten Quartal 2022 zwar höher ausfielen, aber dennoch deutlich hinter der Steigerungsrate der Preise zurückblieben.

Die Hypothese der Lohn-Preis-Spirale ist theoretisch falsch und praktisch gefährlich!

Es ist nicht verhandelbar, dass der Lohn zum Leben reichen muss!

Idee: Wie wäre es, wenn manche sich damit abfinden, dass weniger exorbitante Dividenden ausgeschüttet werden? Die sind 2022 nämlich um mehr als 50 Prozent gestiegen.

Zum Nach- und Weiterlesen:

Bezahlter Urlaub im Minijob?

„Bezahlter Urlaub für Minijobbende? Sowas gibt’s doch nicht, ich mach das ja nur nebenbei.“ So oder so ähnlich denken viele Menschen, die auf Minijobbasis angestellt sind. Aber diese Annahme ist falsch!

Gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung haben Minijobbende genauso einen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte.

Die Anzahl der Urlaubstage errechnet sich aus der durchschnittlichen Anzahl an Arbeitstagen, wie viele Stunden jeweils abgeleistet werden spielt für die Tageszahl keine Rolle.

Auf der Website der Minijob-Zentrale findet ihr einen Urlaubsrechner, mit dem ihr euren Anspruch berechnen und nachprüfen könnt.

Doch wieso wissen überhaupt so wenige von diesem Recht?

In vielen Minijobs ist es etabliert, dass die Arbeitgebenden diesen Anspruch einfach ignorieren. Um den Urlaub durchzusetzen, muss in vielen Fällen geklagt werden. Und das kostet Zeit und Geld.

Auch müssen Arbeitgebende bei Nichtbeachtung in der Regel keine Strafen zahlen.

Das Arbeitsgericht entscheidet immer nur den individuellen Einzelfall. Sprich: Auch wenn sich Einzelne erfolgreich durchsetzen, bedeutet das nicht, dass alle anderen im Betrieb davon profitieren.

Für viele Minijobbende lohnt es sich finanziell nicht einmal, gerichtlich den Urlaub einzuklagen, da die anwaltliche Unterstützung oftmals zu teuer ist.

Doch was tun?

Eine Lösung kann dein lokales FAU-Syndikat sein. Als Gewerkschaft sind wir oft mit derartigen Fällen konfrontiert.

Die FAU Leipzig konnte letztes Jahr einen Betrieb insgesamt dazu bringen, auch den Minijobbenden bezahlten Urlaub zu gewähren. Dies wurde erreicht durch betriebliche Organisierung von Beschäftigten und gezielter Öffentlichkeitsarbeit – nicht vor Gericht!

Der MDR berichtete, der Beitrag „Radikaler Kampf um Löhne“ ist auf YouTube verfügbar.

Wird dir dein bezahlter Urlaub vorenthalten? Dann komm auch du zur FAU – und hol dir, was dir zusteht!

Quellenangaben:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/urlaubsanspruch-im-minijob/urlaubsanspruch-im-minijob_node.html#docece57bab-869e-488a-842f-a5acf2a13992bodyText3

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaub-auch-minijobber-haben-urlaubsanspruch_76_268084.html

Neues Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Seit einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 sind Arbeitgebende gesetzlich verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit elektronisch zu erfassen, sowie die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Bisher galt die verpflichtende Erfassung nur für Überstunden und Sonntagsarbeit. Als Begründung wird das sogenannte Stechuhr-Urteil des europäischen Gerichtshof (EuGH) von 2019 angegeben, welches nach der Klage einer spanischen Gewerkschaft erlassen wurde.

Mit diesem Gesetz soll sichergestellt werden, dass vereinbarte Arbeitszeiten auch eingehalten werden.

Wie das konkret z.B. im Außendienst aussehen soll, ist noch unklar. Auch Vertrauensarbeitszeit im Homeoffice wird es möglicherweise nicht mehr geben.

Es liegt nun an den Gesetzgebenden, die Details zu klären, damit die Zeiterfassung auch in kleineren Betrieben zeitnah ermöglicht wird.

Doch egal ob elektronische Zeiterfassung oder nicht: Wir können nur empfehlen, sich die eigenen Arbeitszeiten auch ganz selbstständig aufzuschreiben und zu dokumentieren.

Denn: Auch elektronisch erfasste Arbeitszeiten können im Zweifel manipuliert werden. Wir haben da mit einigen Arbeitgeber*innen schon unsere Erfahrungen gemacht und raten daher zur eigenständigen Dokumentation.

SAC Kongressen 2022

Dieses Wochenende findet der Kongress der SAC Syndikalisterna in Gävle, Schweden statt. Es wird gemeinsam entschieden wie die nächste Kongressperiode der SAC aussehen wird.

„Schön sich wieder mit Kameraden der lokalen Organisationen aus dem ganzen Land zu treffen. Sogar Gäste aus internationalen Schwesternorganisationen sind mit dabei!“

Was ist SAC? Im Link kommst du zu einem Artikel über die Sveriges Arbetares Centralorganisation:

http://www.workerscontrol.net/de/authors/%E2%80%9Eauf-ins-naechste-jahrhundert%E2%80%9C-geschichte-und-gegenwart-der-sac

Güteverhandlung Effekt GmbH

Die Güteverhandlung zwischen der Effekt GmbH und Mitgliedern der Freien Arbeiter*innen Union Leipzig blieb ergebnislos.

Bei der Güteverhandlung am 28.2.22 vor dem Arbeitsgericht in Leipzig war die gegnerische Seite, die Effekt GmbH, eine Franchisefirma von Domino’s Deutschland, persönlich nicht anwesend sondern ließ sich durch ihre Anwältin vertreten.
Die von der FAU gemachten Forderungen wurden alle kategorisch abgelehnt, also konnte keine Einigung erzielt werden und es wird voraussichtlich zu einem weiteren Treffen vor Gericht kommen.

8. März 2022 – Feministischer Kampftag

Um 11 Uhr öffnen wir unser Gewerkschaftslokal und ihr könnt uns Fragen zur Gewerkschaftsarbeit der AG Fem stellen.

https://feministischerstreikleipzig.wordpress.com/

Dann fahren wir gemeinsam weiter zum Neuen Rathaus. Dort wird um 14 Uhr eine Liste mit 85 Frauennamen zur Um- und Neubenennung von Leipziger Straßennamen an die Stadtverwaltung übergeben. Zu der Straßennamen Aktion hat die AG Frauenprojekte Leipzig aufgerufen, alle konnten einen Frauennamen von einer relevanten Leipzigerin vorschlagen, denn „(auch) Straßennamen bilden Gesellschaft ab“.
Wir haben „Anna Götze“ eingereicht. Sie war FAUD Mitglied, Widerstandskämpferin und ist jetzt auch Namensgebern unseres Gewerkschaftslokals in Leipzig.

Mehr über die Namensgeber*innen unseres Lokals: https://leipzig.fau.org/tur-3-von-unserem-adventskalender-anna-und-ferdinand-gotze-die-namensgeberinnen-unseres-lokals/

Zusammen fahren wir dann weiter zu der Kundgebung auf dem Alexis Schumann Platz, hören uns Redebeiträge an und verteilen unsere Infobroschüren. Wenn es soweit ist laufen wir mit allen anderen Demoteilnehmer*innen über die Karl Liebknecht Straße zur Endkundgebung auf dem Augustusplatz. Danach lassen wir den Tag von 18 Uhr bis 21 Uhr in unserem Gerwerkschaftslokal ausklingen.

[PM] Ehemalige Domino‘s-Beschäftigte kämpfen in Güteverhandlung am 28.02.22 um ausstehende Gelder

Drei ehemalige Domino‘s-Lieferfahrer*innen und Mitglieder der Freien Arbeiter*innen Union (FAU) Leipzig werden am Montag, den 28.02.22 am Arbeitsgericht Leipzig zu einer Güteverhandlung erscheinen. Sie fordern Gelder im drei- bis vierstelligen Bereich ein, welche ihnen die Effekt GmbH – eine Franchisepartnerin von Domino’s Pizza Deutschland – schulden soll. Konkret werden teilweise nicht bezahlte Arbeitszeit, das Unterlaufen der gesetzlichen Mindestarbeitszeit und rechtswidrige Lohnabzüge in Form von Tourengeld eingefordert. Darüber hinaus soll die Effekt GmbH in Annahmeverzug gefallen sein.

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„Unbedingte Solidarität“ (Online-Workshop, intern)

Samstag, 29.01., 11 bis 15 Uhr (mit Pause)

Der Solidaritätsbegriffs ist seit einiger Zeit wieder in aller Munde. In
der Pandemie wurde er verstärkt von Regierungsseite bedient, um das
Mitwirken der Bevölkerung bei den Hygiene-Maßnahmen zu erwirken. Viele
Linke verwenden ihn inflationär, sodass die Gefahr besteht, dass
„Solidarität“ zu hohlen Phrase verkommt und völlig beliebig oder bloß
moralisch verstanden wird.
Doch zugleich ist Solidarität ein Schlüsselbegriff aller sozialistischen
Bewegungen und darin des Anarch@-Syndikalismus, mit welchem dessen
(potenzielle) Stärke ausgedrückt wird. Sich mit dem Solidaritätsbegriff
zu beschäftigen, hilft uns, ihn mit eigenen Inhalten zu füllen, die mit
unseren Erfahrungen und Positionen verknüpft sind.

Der Workshop dient also der Reflexion über unsere bestehende Praxis, der
Vertiefung unserer Grundlagen und einer strategischen Kommunikation.
Darüber werden wir gemeinsam in großer Runde und Kleingruppen nachdenken
und diskutieren. Vorgestellt werden einige Gedanken, die Lea Susemichel
und Jens Kastner in ihrem aktuellen Sammelband „Unbedingte Solidarität“
formuliert haben. Außerdem betrachten wir die Frage nach
„Gewerkschaftlichkeit und Solidarität“ anhand eines Textauszugs von
Torsten Bewernitz.

Wenn ihr die Texte im Vorfeld haben möchtet oder sonst noch Fragen habt,
schreibt mir gerne: faul144 [at] fau . org.

PGP-Workshop für FLINTA*

FLINTA* steht für Frauen, Lesben, Inter, Nicht-binär, Transgender und Agender

Egal ob du schon eine Vorstellung von PGP hast oder nicht: Du bist herzlich willkommen!
Gemeinsam werden wir lernen unsere Emails zu verschlüsseln.
Wir freuen uns auf dich!

Die Teilnehmenden-Anzahl ist auf 15 Personen beschränkt.
Anmeldung bei janka [at] riseup [punkt] net
Bitte schreibt dazu welches Betriebssystem ihr benutzt.

🧑‍🎄 8. Türchen unseres Adventskalenders: Unser Jahresrückblick 2021

Dieses Jahr möchten wir uns mit einem kleinen Jahresrückblick in die Winterferien verabschieden. 2021 ist bei uns in der FAU Leipzig viel passiert. Wir haben trotz erschwerter Umstände durch die Corona-Pandemie zahlreiche Arbeitskämpfe geführt und viele Erfolge feiern können.

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🦌 Tür 7 von unserem Adventskalender: Was ist Reproduktionsarbeit und Care-Arbeit?

Arbeit ist nicht nur solche die entlohnt wird, sondern auch Reproduktionsarbeit. Reproduktionsarbeit ist Arbeit, die nicht direkt produktiv für das Kapital ist (Wie z.B. das Herstellen von Teilen in einer Fabrik), sondern die Arbeitsfähigkeit der Arbeiter:in wiederherstellt, also z.B. Kochen und Wäsche waschen. Die Reproduktion der Arbeitskraft bedeutet nicht nur die Befriedigung der Bedürfnisse einer aktuell arbeitenden Person, sondern erstreckt sich über Generationen und meint auch die Erziehung von Kindern und Pflege älterer Menschen.

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🎄 6. Türchen unseres Adventskalenders: Was bedeutet die schwarze Katze?

Die schwarze Katze ist ein bekanntes anarchistisches und anarcho-syndikalistisches Symbol und wird auch von der FAU genutzt. Sie ist unter anderem ein Symbol der direkten Aktion und wird auch „sab cat“ genannt. Diese Bedeutung hat das Symbol bereits seit den 1880er Jahren.

Im frühen 20. Jahrhundert wurde es genutzt um Bossen zu vermitteln, dass bald eine Aktion der Arbeiter:innen stattfinden würde. Die schwarze Katze gilt im christlich geprägten Raum bereits seit dem Mittelalter als Symbol für Hexerei, Pech und Unglück. Abergläubischen Chefs sollte so angekündigt werden, dass sie in naher Zukunft Pech haben würden.

Quellen:

https://archive.iww.org/history/icons/black_cat/

https://de.wikipedia.org/wiki/Anarchistische_Symbolik

https://www.zooplus.de/magazin/katze/katzenhaltung/schwarze-katzen