„Bezahlter Urlaub für Minijobbende? Sowas gibt’s doch nicht, ich mach das ja nur nebenbei.“ So oder so ähnlich denken viele Menschen, die auf Minijobbasis angestellt sind. Aber diese Annahme ist falsch!
Gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung haben Minijobbende genauso einen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte.
Die Anzahl der Urlaubstage errechnet sich aus der durchschnittlichen Anzahl an Arbeitstagen, wie viele Stunden jeweils abgeleistet werden spielt für die Tageszahl keine Rolle.
Auf der Website der Minijob-Zentrale findet ihr einen Urlaubsrechner, mit dem ihr euren Anspruch berechnen und nachprüfen könnt.
Doch wieso wissen überhaupt so wenige von diesem Recht?
In vielen Minijobs ist es etabliert, dass die Arbeitgebenden diesen Anspruch einfach ignorieren. Um den Urlaub durchzusetzen, muss in vielen Fällen geklagt werden. Und das kostet Zeit und Geld.
Auch müssen Arbeitgebende bei Nichtbeachtung in der Regel keine Strafen zahlen.
Das Arbeitsgericht entscheidet immer nur den individuellen Einzelfall. Sprich: Auch wenn sich Einzelne erfolgreich durchsetzen, bedeutet das nicht, dass alle anderen im Betrieb davon profitieren.
Für viele Minijobbende lohnt es sich finanziell nicht einmal, gerichtlich den Urlaub einzuklagen, da die anwaltliche Unterstützung oftmals zu teuer ist.
Doch was tun?
Eine Lösung kann dein lokales FAU-Syndikat sein. Als Gewerkschaft sind wir oft mit derartigen Fällen konfrontiert.
Die FAU Leipzig konnte letztes Jahr einen Betrieb insgesamt dazu bringen, auch den Minijobbenden bezahlten Urlaub zu gewähren. Dies wurde erreicht durch betriebliche Organisierung von Beschäftigten und gezielter Öffentlichkeitsarbeit – nicht vor Gericht!
Der MDR berichtete, der Beitrag „Radikaler Kampf um Löhne“ ist auf YouTube verfügbar.
Wird dir dein bezahlter Urlaub vorenthalten? Dann komm auch du zur FAU – und hol dir, was dir zusteht!
Quellenangaben: