Arbeitskonflikt mit der Spread Group – Güteverhandlung am Montag (25.09.) ohne Ergebnis

Am Montag (25.09) kam es zu einer Güteverhandlung zwischen unserem Mitglied und der Spread Group. Der Angestellte warf dem Unternehmen vor, ihm eine Gehaltsanpassung verwehrt zu haben. Dies sei in einem persönlichen Gespräch mit der Art und Weise begründet worden, wie er sich gewerkschaftlich betätigt hatte.

Die Spread Group sollte den meisten Leipziger*innen bekannt sein: Noch als „Spreadshirt“ wurde das Unternehmen 2002 als Start-Up gegründet und ist mittlerweile ein Global Player, der sich ein Image der Nachhaltigkeit mit hohem Bewusstsein für soziale Verantwortung geben will.

Dass es damit nicht allzu weit her sein kann, zeigen die Vorwürfe eines unserer Mitglieder.

Aufgrund derer kam es am Montag zu einer Verhandlung am Leipziger Arbeitsgericht. Dabei stellten die Vertreter der Spread Group eine Einmalzahlung in den Raum, lehnten eine Gehaltserhöhung jedoch kategorisch ab. Sie argumentierten in die Richtung, dass dann ja jeder auf Idee kommen könnte, das gleiche Gehalt, wie Julian (der CEO) zu fordern.

Dieses Ergebnis ist für uns selbstverständlich nicht akzeptabel. Wir vermuten, dass dieses Vorgehen darauf ausgelegt war, unser Mitglied zur Kündigung zu bewegen und damit gewerkschaftliche Organisierung im Betrieb ins Stocken zu bringen. Dazu würde auch passen, dass das Unternehmen sich durch die Anwaltskanzlei CMS vertreten ließ, die laut Arbeitsunrecht.de für ihre „Unionbusting-Expertise“ bekannt ist.

Sollte man sich nicht zwischenzeitlich noch einigen, kommt es am 04.04.2024 zu einem Kammertermin. Wir kämpfen weiter mit unserem Mitglied für sein Recht, sind zu Verhandlungen selbstverständlich gern bereit und werden euch über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten!

Weiterlesen:

Firmenich: Der faule Duft des Union Busting: https://arbeitsunrecht.de/firmenich-der-faule-duft-des-union-busting/