Du musst bloß eine Probezeit arbeiten, wenn diese auch im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Sie darf nach § 622 Abs. 3 BGB höchstens 6 Monate gehen, bei einer Berufsausbildung sogar nur 1-4 Monate.
In einem Arbeitsverhältnis gilt der Kündigungsschutz generell erst ab 6 Monaten. Davor kann das Arbeitsverhältnis ohne einen Kündigungsgrund beendet werden. Nur diskriminiert werden (wegen Geschlecht, Ethnizität etc.) darf nicht (Artikel 3 Grundgesetz). Mütter haben während der Probezeit besonderen Kündigungsschutz. Wenn es nicht anders im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag geregelt ist, beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Wochen. Eine fristlose/außerordentliche Kündigung wegen z.B. Diebstahls am Arbeitsplatz kann natürlich trotzdem stattfinden. Auch während der Probezeit ist eine Betriebsrätin im Fall einer Kündigung durch die:den Arbeitgeber:in anzuhören.
Continue reading »