Wichtige Info für Durstexpress-Arbeiter*innen

Im letzten Monat entschied die Agentur für Arbeit, dass die mit einer Frist von 4 Wochen gekündigten Arbeitsverhältnisse bei Durstexpress noch mindestens bis zum 22.März aufrechterhalten werden müssen. Unter anderem aufgrund der erhöhten Schwierigkeiten in der Pandemie und da Dr. Oetker keine ernsthaften Konsequenzen davontragen wird, die MitarbeiterInnen aber sehr wohl.

Die Dr. Oetker Tochter Durstexpress hat dieses Urteil zähneknirschend akzeptiert, versucht jetzt aber im letzten Moment doch noch so wenig Geld wie möglich an ihre Arbeiter*innen auszuzahlen und gibt an, dass sich Menschen innerhalb einer selbstgesetzten Frist von 48 Stunden bei Durstexpress melden müssten. Dies ist juristisch Unsinn.

Um trotzdem im Falle von Annahmeverzug (Arbeitgeber stellt keine Schichten zur Verfügung) abgesichert zu sein, empfiehlt die FAU Leipzig, selber einfach folgenden Text an die Personalabteilung zu schicken:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit biete ich meine Arbeitskraft an. Bitte teilen Sie mir meine Schichten fristgerecht mit.

Mit freundlichen Grüßen

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