Category Archives: Allgemeines Syndikat Leipzig

Bier’n’Roll: Arbeitskonflikt nicht beendet! Arbeitgeber widerruft Einigung vor Gericht – und fordert Schweigeklausel

Eigentlich hätte dieser Beitrag das Ende des Arbeitskonfliktes mit der Bierbar Bier’n’Roll sein sollen. Jedoch hat sich die Gegenseite dazu entschieden, die bereits getroffene Einigung zu widerrufen und einen nicht annehmbaren Gegenvorschlag zu machen.

Doch was ist eigentlich passiert?

Unser betroffenes Mitglied wurde aus unserer Sicht rechtswidrig gekündigt, nachdem sie sich der Anweisung ihres Chefs widersetzte, spontan am selben Tag für eine Schicht einzuspringen. Dass unser Mitglied zu dieser Zeit ihr Kind betreuen musste und dementsprechend auch gar nicht auf der Arbeit erscheinen konnte, soll dem Arbeitgeber bekannt gewesen sein.

Am 25.09. haben wir vor der Bierbar gegen diese Kündigung protestiert. Parallel haben wir mit unserem Mitglied Klage eingereicht.

In der darauffolgenden Verhandlung vor dem Arbeitsgericht wurde ein Vergleich geschlossen: Das Arbeitsverhältnis wurde rückwirkend um zwei Wochen verlängert und dementsprechend vergütet. Der Vergleich lag zwar unter der ursprünglich unsererseits geforderten Abfindung, stellte aber ein für unser Mitglied zufriedenstellendes Ergebnis dar.

Somit hätte der Konflikt bereits abgeschlossen sein können – ohne Urteil. Bis der Chef des Bier’n’Roll sich dazu entschied, die Einigung zu widerrufen und einen neuen, wesentlich schlechteren Vergleich anzubieten. Dieser neue Vergleich beinhaltet nämlich eine Klausel, welche es in sich hat. Unser Mitglied soll die FAU anweisen, keinerlei weitere Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige Maßnahmen in dem Fall zu betreiben. Zudem soll Stillschweigen über den geschlossenen Vergleich gewahrt werden. Für uns klingt das so, als solle dem bisherigen Kompromiss ein Maulkorb hinzugefügt werden.

Selbstverständlich ließ sich unser Mitglied nicht auf diese faule Nummer ein – der Fall geht wieder vor Gericht.

Wir möchten noch einmal bekräftigen, dass diese weitere Eskalation seitens des Bier’n’Roll absolut unnötig und sinnlos ist.

Wir stehen für Presseanfragen unter presse.leipzig[at]fau.org zur Verfügung.

Dem Inhaber des Bier’n’Roll möchten wir höflich empfehlen, den Begriff „Streisand-Effekt“ zu googeln.

Was die Gegenseite als neuen Vergleichsbestandteil fordert:

„Die klagende Partei weist das allgemeine Syndikat Leipzig (FAU) an, keine weiteren Veröffentlichungen über das Unternehmen der Beklagten, wie auch über den Beklagten persönlich, vorzunehmen, darüber hinaus keine weiteren „gewerkschaftlichen Maßnahmen“ (Kundgebungen) durchzuführen, darüber hinaus Stillschweigen über die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung zu bewahren.“

Arbeitskonflikt gewonnen: Solarfirma Enpal zahlt 8500 Euro nach!

Der Arbeitskonflikt zwischen der FAU Leipzig und dem Berliner Solar-Start-Up Enpal wurde erfolgreich beendet.

Nachdem die Güteverhandlung im März ohne Ergebnis blieb – und nachdem wir die Öffentlichkeit auf den Fall aufmerksam gemacht haben – gab es nun ein Vergleichsangebot vonseiten Enpals, welches unser betroffenes Mitglied angenommen hat.

Die erstrittene Summe beläuft sich auf 8500 Euro brutto.
„Zu dem jetzt getroffenen Kompromiss wäre ich von Anfang an bereit gewesen. Leider hat Enpal überhaupt erst auf die Forderungen reagiert, nachdem der ganze Fall öffentlich geworden und vor Gericht gegangen ist“, so das betroffene Mitglied. „Doch dadurch zeigt sich auch einmal mehr: FAU wirkt!“

Zusätzlich zu diesem individuellen Erfolg gibt es eine weitere gute Nachricht:
Uns wurde von Mitarbeiter*innen des Berliner Standorts von Enpal mitgeteilt, dass nun der Provisionsausgleich im Krankheits- oder Urlaubsfall gewährt würde. Diese Änderung sei im April inkraftgetreten. Wir freuen uns, auch langfristig unseren Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei Enpal geleistet zu haben.

Arbeitskonflikt gewonnen: Leipziger Späti zahlt knapp 1300 Euro an Gewerkschaftsmitglied nach!

Der Arbeitskonflikt zwischen einem Mitglied der FAU Leipzig und einem bekannten Leipziger Späti wurde erfolgreich abgeschlossen.

Bereits im Herbst 2023 wurde unser Mitglied bei dem Späti innerhalb der Probezeit gekündigt.
Aus dem beendeten Arbeitsverhältnis bestanden jedoch noch offene Ansprüche, welche sich aus Annahmeverzug und nicht bezahlten Urlaubstagen zusammensetzten.

Nachdem wir der Geschäftsführung des Spatis eine Geltendmachung übermittelten, kam es zu einem Verhandlungsgespräch zwischen den Parteien. Das Ergebnis der Verhandlung war positiv: Die Gegenseite willigte die Zahlung des Großteils der geltend gemachten Ansprüche ein, es wurde eine Ratenzahlung in drei Raten vereinbart.

Leider hielt die Geschäftsführung des Spätis nicht alle gesetzten Fristen ein, sodass mehrmalige Erinnerungen unsererseits notwendig waren.

Mittlerweile ist jedoch die gesamte vereinbarte Summe von knapp 1300 Euro brutto auf dem Konto unseres Mitglieds eingetroffen und der Arbeitskonflikt damit erfolgreich abgeschlossen.

„GASTRO – NICHT SO!“

KUNDGEBUNG GEGEN UNHALTBARE ZUSTÄNDE IN GASTRONOMIEBETRIEBEN

Am Samstag, den 13.04. um 14:00 Uhr fand eine Kundgebung der Freien Arbeiter*innen Union (FAU) Leipzig am Waldplatz mit dem Titel „Gastro – NICHT SO!“ statt.

Gekommen sind etwa 50 Personen, um auf anhaltend schlechte Arbeitsbedingungen in der Gastrobranche aufmerksam zu machen. Anlass zur Empörung geben zwei aktuelle Arbeitskonflikte gegen den Betreiber der Sportsbar Mick’s Pub sowie der Domino’s-Franchisenehmerin Effekt GmbH. Diese Fälle gliedern sich in eine lange Reihe an Arbeitskonflikten ein, die Gewerkschafter*innen der FAU Leipzig in den letzten Jahren in Gastrobetrieben geführt haben.

Die Sportsbar Mick’s Pub befindet sich direkt gegenüber des Kundgebungsortes. Eine ehemalige Angestellte konnte vor Gericht gegen den Pub 6500,- Euro aufgrund unzulässiger Kameraüberwachung und nicht vollständig ausgezahlten Löhnen erstreiten. Da sich der Betreiber seither weigert, den Betrag auszuzahlen, fordert die ehemalige Angestellte das Geld nun mithilfe der Gewerkschaft ein.

Der zweite Arbeitskonflikt, in dem es ebenfalls um unzulässige Kameraüberwachung geht, läuft gegen die Domino’s-Franchisnehmerin Effekt GmbH. Von dieser verlangt ein ehemaliger Lieferfahrer aufgrund verletzter Persönlichkeitsrechte und ausstehendem Urlaubsentgelt ebenfalls finanzielle Entschädigung.

Während des Verlaufs der Kundgebung sondert sich eine Kleingruppe ab, um den ehemaligen Geschäftsführer von Mick’s Pub mit dem Vollstreckungsurteil zu konfrontieren und das Geld ausgezahlt zu bekommen. Sie kommen mir leeren Händen zurück.

„Das Geld einzutreiben ist nicht gelungen. Der ehemalige Betreiber von Mick’s Pub, den wir an der ehemals zugehörigen Würstchenbude angetroffen haben, sagt er wisse von nichts. Ein Armutszeugnis für die Bar Mick’s Pub! Aber eins ist gewiss… wir kommen wieder!“

Auch Genoss*innen aus Halle haben die Kundgebung unterstützt. Aus Erfahrung ihrer gewerkschaftlichen Arbeit berichten sie von den gleichen Vorgehensweisen der Gastrobetreiber*innen. „‚Wem das nicht passt, der soll gehen und wer nicht passt, der wird gegangen‘. Seit Jahren bleiben diese Verhältnisse gleich. Daran wollen wir gemeinsam etwas ändern!“

✊Revolution ist Alltagssache! ✊

Aufruf zum syndikalistischen 1. Mai 2024

Startkundgebung: Richard-Wagner Platz, 14:00
Endkundgebung: Rabet, 15:30

Es bleibt eine traurige Notwendigkeit, sich zum jährlichen Arbeitskampftag zu versammeln, wozu wir euch aufrufen möchten. Denn es ist unübersehbar, dass die Gesellschaft, in der wir leben, von Krisen geprägt ist. Wir sehen einem unaufhaltsamen Klimawandel entgegen. Millionen Menschen sind gezwungen zu fliehen, Kriege werden ausgeweitet und soziale Absicherungen und öffentliche Infrastrukturen werden weiter zurückgebaut. Währenddessen vollzieht sich ein starker Ruck zum Autoritarismus, welcher die Benachteiligung von Armen und als „anders“ gebrandmarkten Gruppen weiter verschärft.

Wir rufen dazu auf, am 1. Mai für den Aufbau einer kämpferischen Bewegung von unten gegen Unterdrückung und Ausbeutung zu demonstrieren. Wir möchten unsere gewerkschaftlichen Kämpfe, unsere Strategien und unsere Vision für eine bessere Welt auf die Straße tragen – und dafür einstehen, linke und klassenkämpferische Praxis wieder in die Betriebe zu bringen.

„Revolution ist Alltagssache“ bedeutet, dass wir für die Verbesserung unserer eigenen Lebenssituationen kämpfen, um zugleich das Ganze zu verändern. Diese Perspektive der kollektiven und autonomen Selbstorganisation haben zum Beispiel die Freie Arbeiter:innen Union, viele Stadtteil-Initiativen, solidarische Landwirtschaften, Genossenschaften, feministische, antifaschistische, antirassistische und ökologische Basisgruppen.

Auf unserer Demo zum Kampftag der Arbeiter:innenklasse machen wir uns bewusst und kritisieren, dass wir unter einem kapitalistischen Herrschaftsverhältnis leiden. Die Klassengesellschaft mit ihrer ungeheueren Ungleichheit, ist kein Naturgesetz. Ebenso ist die Lohnarbeit eine ausbeuterische Form der Tätigkeit.

Wenn wir von „Revolution“ sprechen, streben wir keine Übernahme des Staates an, in der falschen Vorstellung, unsere konkrete Utopie durch politische Herrschaft aufzuzwingen. Stattdessen meinen wir damit schlichtweg den Aufbau von Strukturen und Organisationen, die uns den Zugang zu einer solidarischen Praxis ermöglichen, die an sich bereits transformatives Potenzial enthält. In diesen Strukturen können wir die bestehende Herrschaftsordnung konfrontieren.

Statt einer Aufrechterhaltung des Klassenkompromisses, bei welchem ökonomische Interessenkonflikte zwischen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehandelt werden, kämpfen wir direkt gegen die Bosse mit dem Fernziel, die Betriebe zu vergesellschaften. Statt Hoffnung auf politische Parteien zu setzen, versuchen wir Gegenmacht von unten aufzubauen, indem wir uns anhand unserer Interessen organisieren. Anstatt uns in verschiedenen Bereichen vertreten zu lassen, organisieren wir uns selbst!

Somit begreifen wir Revolution als Alltagssache und packen unsere alltäglichen Probleme kämpferisch und gemeinsam an. Mit unserer Demonstration machen wir diese Alltagskämpfe sichtbar, wertschätzen, diskutieren und feiern sie.

Kommt bunt gekleidet!

Please Respect!
Keine National- und Territorialflaggen und -symbole! Keine Parteifahnen!

Arbeitskonflikt FAU Leipzig gegen Solar-StartUp Enpal – Güteverhandlung am 11.03.2024

Die Gewerkschaft Freie Arbeiter*innen Union (FAU) Leipzig fordert von dem Solarunternehmen „Enpal“ ausstehende Gehaltsansprüche für ein Gewerkschaftsmitglied. Der ehemalige Angestellte wirft dem Unternehmen vor, Urlaubs- und Lohnfortzahlungen sowie Provisionsansprüche nicht vollständig bezahlt zu haben. Insgesamt belaufen sich die Forderungen auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag.

Weil die Geschäftsführung auf bisherige Zahlungsaufforderungen nicht reagierte, hat die Gewerkschaft nun im Namen ihres Mitglieds Klage eingereicht. Die Güteverhandlung findet am Montag, den 11.03.2024 um 12:20 Uhr am Arbeitsgericht Leipzig (Erich-Weinert-Straße 18, 04105 Leipzig) statt.

Das Startup Enpal ist in der Solarbranche deutscher Marktführer für Aufdach-Solaranlagen und hat bereits etwa 65.000 Solarsysteme installiert.

„Enpal sieht sich selbst als Weltretter. Das enorme Wachstum der letzten Jahre ging jedoch zulasten der Beschäftigten“, so der betroffene Gewerkschafter. „Deswegen bin ich froh, dass dieser Fall nun vor Gericht geht, um einen Präzedenzfall zu schaffen. Hoffentlich hilft es auch anderen dabei, die Ihnen zustehenden Gelder einzufordern.“

Es wird davon ausgegangen, dass „Enpal“ die ausstehenden Gehälter nicht nur versehentlich einbehalten hat, sondern absichtlich geltendes Arbeitsrecht bricht:
„Dass ein Unternehmen dieser Größe und mit diesem Image derart eklatant geltendes Arbeitsrecht bricht, ist für uns ein Skandal“, so die Pressesprecherin der FAU Leipzig Jessica Hermanns. „Daher gehen wir nicht nur vor Gericht, sondern machen diesen Fall auch öffentlich.“

Arbeitskonflikt gewonnen!

Der erste Arbeitskonflikt der FAU Leipzig im Jahr 2024 ist erfolgreich abgeschlossen!✊

Eins unserer Mitglieder war bei einem soziokulturellen Zentrum in Mittelsachsen beschäftigt. Aus diesem mittlerweile gekündigten Arbeitsverhältnis bestanden noch Ansprüche hinsichtlich der Abgeltung verbleibender Urlaubstage. Die Geschäftsführung zweifelte jedoch die Rechtmäßigkeit dieses Anspruches an.

Sie zeigte sich nach mehreren Mails der FAU Leipzig aber plötzlich einsichtiger: die geforderten Ansprüche von knapp 1700 Euro brutto wurden restlos beglichen.

Der Arbeitskonflikt ist somit erfolgreich beendet. 🐈‍⬛

geldher #fauleipzig #gewerkschaft #arbeitskampf #leipzig

Arbeitskonflikt mit der Spread Group – Güteverhandlung am Montag (25.09.) ohne Ergebnis

Am Montag (25.09) kam es zu einer Güteverhandlung zwischen unserem Mitglied und der Spread Group. Der Angestellte warf dem Unternehmen vor, ihm eine Gehaltsanpassung verwehrt zu haben. Dies sei in einem persönlichen Gespräch mit der Art und Weise begründet worden, wie er sich gewerkschaftlich betätigt hatte.

Die Spread Group sollte den meisten Leipziger*innen bekannt sein: Noch als „Spreadshirt“ wurde das Unternehmen 2002 als Start-Up gegründet und ist mittlerweile ein Global Player, der sich ein Image der Nachhaltigkeit mit hohem Bewusstsein für soziale Verantwortung geben will.

Dass es damit nicht allzu weit her sein kann, zeigen die Vorwürfe eines unserer Mitglieder.

Aufgrund derer kam es am Montag zu einer Verhandlung am Leipziger Arbeitsgericht. Dabei stellten die Vertreter der Spread Group eine Einmalzahlung in den Raum, lehnten eine Gehaltserhöhung jedoch kategorisch ab. Sie argumentierten in die Richtung, dass dann ja jeder auf Idee kommen könnte, das gleiche Gehalt, wie Julian (der CEO) zu fordern.

Dieses Ergebnis ist für uns selbstverständlich nicht akzeptabel. Wir vermuten, dass dieses Vorgehen darauf ausgelegt war, unser Mitglied zur Kündigung zu bewegen und damit gewerkschaftliche Organisierung im Betrieb ins Stocken zu bringen. Dazu würde auch passen, dass das Unternehmen sich durch die Anwaltskanzlei CMS vertreten ließ, die laut Arbeitsunrecht.de für ihre „Unionbusting-Expertise“ bekannt ist.

Sollte man sich nicht zwischenzeitlich noch einigen, kommt es am 04.04.2024 zu einem Kammertermin. Wir kämpfen weiter mit unserem Mitglied für sein Recht, sind zu Verhandlungen selbstverständlich gern bereit und werden euch über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten!

Weiterlesen:

Firmenich: Der faule Duft des Union Busting: https://arbeitsunrecht.de/firmenich-der-faule-duft-des-union-busting/

🥊 Arbeitskonflikt beendet! 🥊

Im Konflikt zwischen der FAU Leipzig und dem Connewitzer Southpaw Gym wurde eine außergerichtliche Einigung erzielt. Dabei wurde eine einvernehmliche Regelung getroffen, im Rahmen derer eine teilweise Nachberechnung der geltend gemachten Ansprüche erfolgte.
„Wir sind zufrieden mit dem Ergebnis und damit, dass wir die Sache nun auch gedanklich abschließen können“, so einer der Betroffenen.
In dem Konflikt ging es um ausstehende Gelder aus verschiedenen Ansprüchen unserer Mitglieder, die wir gemeinsam eingefordert haben. Am 30. März fand auch eine Kundgebung vor dem Gym in Connewitz statt, um auf den Konflikt aufmerksam zu machen.
Dieser Arbeitskonflikt ist somit beendet.
Wir danken allen solidarischen Menschen für ihre Unterstützung!

FAU kicks back – Kundgebung vor Southpaw Gym

Es ist wieder soweit. Die FAU Leipzig ruft auf zu einer Kundgebung vor dem Kampfsportstudio “Southpaw Gym”. Kommt am 30.03. um 18:00 mit uns in die Simildenstraße 22-24, wenn es heißt “FAU kicks back! Geld her Southpaw Gym!”

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Weihnachten – kenne deine Rechte!


Es ist mal wieder soweit: Weihnachten rückt näher, noch eine Woche arbeiten und dann heißt es für die meisten: Urlaub und vielleicht sogar sowas wie Erholung. Bei manchen wird’s auf Arbeit vorher ruhig bis langweilig, bei manchen geht’s um die Zeit richtig los. Wie sieht’s aus mit Urlaubsanspruch, Zuschlägen und Co.?

Wir fassen euch das Wichtigste in aller Kürze zusammen:

Erster und Zweiter Weihnachtstag wie auch Neujahr sind gesetzliche Feiertage, für die kein Urlaub genommen werden muss. Laut Bundesurlaubsgesetz sind Heiligabend und Silvester dagegen normale Arbeitstage, wobei viele Arbeitgeberinnen allerdings für die Tage jeweils nur einen halben Urlaubstag ansetzen.

Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag kann man allerdings durchaus auch an Feiertagen zur Arbeit verpflichtet werden oder auch grundsätzlich für bestimmte Zeiträume Urlaubssperren verhängt werden, beispielsweise für Pflegepersonal, Rettungsdienste, in der Gastronomie oder dem Versandhandel im eCommerce.

Andererseits kann man durch sog. Betriebsurlaub quasi auch zum Urlaub nehmen gezwungen werden, dafür braucht es allerdings auch triftige Gründe, bspw. wenn die wichtigsten Kund:innen, Mandanten, Zulieferer:innen o.ä. in der Zeit auch nicht erreichbar sind. Aber: Mindestens die Hälfte deines Urlaubs musst dir zur freien Verfügung stehen!

Du willst dir zwischen den Jahren Urlaub nehmen? Auch hier muss dein:e Chef:in gute Gründe vorweisen, um ihn dir zu verwehren, nämlich „dringende betriebliche Belange“, die nicht wirklich genau definiert sind und worüber sich jedes Jahr wieder gestritten wird. Gerade dieses Jahr ungünstig: Schwere Krankheitswellen können als so ein dringender Belang durchgehen! Personalengpässe an sich reichen aber noch nicht, denn ein bisschen vorausschauendes Denken wird Arbeitgeber:innen bei Personaleinstellungen abverlangt – und dazu gehört eben auch, mitzudenken und die Urlaubswünsche seiner Beschäftigen zu berücksichtigen.

Einen gesetzliche Anspruch auf Zuschläge für Arbeit an Feiertagen gibt’s dabei nicht, aber schau mal in deinen Arbeits- oder Tarifvertrag und schau, ob dort etwas dazu geregelt ist.

Was dir in jedem Fall bei Sonn- und Feiertagsarbeit zusteht: Ein Ersatzruhetag!
Der muss dir bei Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen oder bei Feiertagsarbeit an Werktagen innerhalb von acht Wochen gewährt werden, siehe § 11 Abs. 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz).

Dein:e Chef:in nervt dich ständig im Urlaub? Einfach nicht ans Telefon gehen! Einerseits hat das Bundesarbeitsgericht bisher nicht geklärt, ob für Notfälle der Urlaub abgebrochen werden muss und was überhaupt als Notfall durchgeht und andererseits widerspricht der Zwang zur Erreichbarkeit sowieso dem „Erholungscharakter“ des Urlaubs. Aber: Falls hier etwas Abweichendes in deinem Arbeitsvertrag steht, ist das rechtlich so gültig!

Last, but not least: Wenn dein Boss nicht will, dass du Resturlaub mit ins nächste Jahr nimmst, darf dir das nur verboten werden, wenn man dich im Laufe des Jahres offiziell darüber unterrichtet hat, dass du deinen Urlaub nehmen musst und er sonst verfällt, bspw. durch Aushänge oder Rundmails.
Was auch immer man von Weihnachten halten mag: Wir wünschen allen ein paar erholsame Feiertage und eine ordentliche Portion Resilienz in dieser beschissenen Zeit!

Wissenswertes zum Thema: Betriebsrat!

Als institutionalisierte Arbeitnehmer*innenvertretung können Betriebsräte an betrieblichen Entscheidungen mitwirken und haben dafür umfassende Informations- und Mitbestimmungsrechte, was sich nachweislich nicht nur positiv auf das Lohnniveau insbesondere von Geringverdienenden, sondern auch die Produktivität auswirkt.

Vor allem zur innerbetrieblichen Reduktion der Lohnungleichheit können Betriebsräte ein wirksames Mittel sein – zur Verminderung der zwischenbetrieblichen Lohnungleichheit ist dagegen der Tarifvertrag das Mittel der Wahl, wozu wir euch hier in Zukunft das eine oder andere erzählen werden. Oder kommt vorbei und informiert euch direkt bei uns!

Im Betriebsverfassungsgesetz ist verankert, dass ArbeitnehmerInnen von Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmenden berechtigt sind, einen Betriebsrat zu wählen.

Wahlberechtigt sind dabei Angestellte und Auszubildende über 18 Jahre, Tele-, Heim- und Außendienstmitarbeitende, die hauptsächlich für den entsprechenden Betrieb tätig sind und Leiharbeitnehmer*innen oder Mitarbeitenden aus Arbeitnehmerüberlassungen, sofern diese über 4 Monate im das Unternehmen beschäftigt sind. Leitende Angestellte sind dabei von der aktiven und passiven Wahl ausgeschlossen.

Soll heißen?

Bei 5 bis 20 Wahlberechtigten wird ein Betriebsratmitglied gewählt, die Zahl der Mitglieder steigt ab da unbegrenzt mit der Unternehmensgröße.

Weder Arbeitgeber*in noch Arbeitnehmer*in haben jedoch jemals die Pflicht, einen Betriebsrat ins Leben zu rufen. Behindern darf der Arbeitgeber eine Gründung allerdings keinesfalls.

Als Betriebsratmitglied hast du einige Sonderrechte und bist zum Beispiel extrem schwierig zu kündigen – wenn dein Vertrag ausläuft hast du allerdings trotzdem Pech.

Aber!

Insbesondere wenn Betriebsratsmitglieder von der Arbeit freigestellt werden, kann es schnell dazu kommen, dass Geschäftsführung und Betriebsrat allzu sehr auf Kuschelkurs gehen.

Hinzu kommt, dass die Basis der Beschäftigen durch einen Betriebsrat zuweilen demotiviert wird, sich gewerkschaftlich zu engagieren.

Die Folge? Die Verantwortung wird abgegeben und mitunter werden vom Betriebsrat eingeleitete Verfahren (ob gerichtlich oder nicht) bis ins Unermessliche in die Länge gezogen, sodass eine öffentlichkeitswirksame gewerkschaftliche Aktion in vielen Fällen der unkompliziertere und schnellere Weg gewesen wäre.

Also: Aufgepasst bei der Betriebsratsgründung!

„Clevere“ Arbeitgeber*innen wissen das für sich auszunutzen und sorgen bspw. dafür, dass sich Leute zur Wahl stellen, die der Geschäftsführung gewogen sind.

Laut statistischem Bundesamt waren 2019 insgesamt 46 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft durch Arbeitnehmer*innenvertretungen repräsentiert. Diese sind aber zum größten Teil in großen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen beschäftigt – in Unternehmen mit 5 bis 50 Beschäftigten sind lediglich 9 Prozent durch Betriebsräte repräsentiert.

Da geht noch mehr!

Neben Tarifverträgen sind Betriebsräte trotz einiger Kritikpunkte ein durchaus wirksames Mittel, um die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer*innen zu stärken und damit der Lohnungleichheit entgegen zu wirken.

Übrigens: Betriebliche Mitbestimmung ist nicht das gleiche wie Unternehmensmitbestimmung durch Arbeitnehmer*innenvertretung in Aufsichtsräten. Ersteres bezieht sich auf technische Ziele, soziale und personelle Entscheidungen und Letzteres auf wirtschaftliche bzw. unternehmerische Entscheidungen.

Wir haben das Recht, uns zu organisieren – nutzen wir es!

Zum Nach- und Weiterlesen:

Lohn-Preis-Spirale?

Wenn von Inflation und steigenden Lebenserhaltungskosten die Rede ist, fällt immer wieder das Schlagwort „Lohn-Preis-Spirale“. Dahinter steht die Annahme, dass insbesondere bei Inflation steigende Löhne das Preisniveau weiter nach oben treiben würden, da die Unternehmen gezwungen wären, die gestiegenen Arbeitskosten auf die Preise zu übertragen.

Das ist eine unzulässige Vereinfachung der Inflationsursachen und -entwicklung, die Methode hat:

So sollen Arbeitskämpfe delegitimiert und in der öffentlichen Wahrnehmung verurteilt werden, damit niemand auf die Idee kommt, sich zu organisieren und Druck auszuüben.

Man muss keine Basisgewerkschaft sein, um zu erkennen, dass Arbeitgeber*innen in der Regel schlicht das größte Stück vom Kuchen für sich beanspruchen und ausgerechnet heute die Beschäftigten zum Verzicht drängen.

Das sagt selbst das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung und auch die Bundesbank stellt fest, dass die Tarifabschlüsse im zweiten Quartal 2022 zwar höher ausfielen, aber dennoch deutlich hinter der Steigerungsrate der Preise zurückblieben.

Die Hypothese der Lohn-Preis-Spirale ist theoretisch falsch und praktisch gefährlich!

Es ist nicht verhandelbar, dass der Lohn zum Leben reichen muss!

Idee: Wie wäre es, wenn manche sich damit abfinden, dass weniger exorbitante Dividenden ausgeschüttet werden? Die sind 2022 nämlich um mehr als 50 Prozent gestiegen.

Zum Nach- und Weiterlesen:

Bezahlter Urlaub im Minijob?

„Bezahlter Urlaub für Minijobbende? Sowas gibt’s doch nicht, ich mach das ja nur nebenbei.“ So oder so ähnlich denken viele Menschen, die auf Minijobbasis angestellt sind. Aber diese Annahme ist falsch!

Gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung haben Minijobbende genauso einen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte.

Die Anzahl der Urlaubstage errechnet sich aus der durchschnittlichen Anzahl an Arbeitstagen, wie viele Stunden jeweils abgeleistet werden spielt für die Tageszahl keine Rolle.

Auf der Website der Minijob-Zentrale findet ihr einen Urlaubsrechner, mit dem ihr euren Anspruch berechnen und nachprüfen könnt.

Doch wieso wissen überhaupt so wenige von diesem Recht?

In vielen Minijobs ist es etabliert, dass die Arbeitgebenden diesen Anspruch einfach ignorieren. Um den Urlaub durchzusetzen, muss in vielen Fällen geklagt werden. Und das kostet Zeit und Geld.

Auch müssen Arbeitgebende bei Nichtbeachtung in der Regel keine Strafen zahlen.

Das Arbeitsgericht entscheidet immer nur den individuellen Einzelfall. Sprich: Auch wenn sich Einzelne erfolgreich durchsetzen, bedeutet das nicht, dass alle anderen im Betrieb davon profitieren.

Für viele Minijobbende lohnt es sich finanziell nicht einmal, gerichtlich den Urlaub einzuklagen, da die anwaltliche Unterstützung oftmals zu teuer ist.

Doch was tun?

Eine Lösung kann dein lokales FAU-Syndikat sein. Als Gewerkschaft sind wir oft mit derartigen Fällen konfrontiert.

Die FAU Leipzig konnte letztes Jahr einen Betrieb insgesamt dazu bringen, auch den Minijobbenden bezahlten Urlaub zu gewähren. Dies wurde erreicht durch betriebliche Organisierung von Beschäftigten und gezielter Öffentlichkeitsarbeit – nicht vor Gericht!

Der MDR berichtete, der Beitrag „Radikaler Kampf um Löhne“ ist auf YouTube verfügbar.

Wird dir dein bezahlter Urlaub vorenthalten? Dann komm auch du zur FAU – und hol dir, was dir zusteht!

Quellenangaben:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/urlaubsanspruch-im-minijob/urlaubsanspruch-im-minijob_node.html#docece57bab-869e-488a-842f-a5acf2a13992bodyText3

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaub-auch-minijobber-haben-urlaubsanspruch_76_268084.html