Was dein Chef nicht will dass du weißt: Auch im Minijob hast du Recht auf Urlaubsentgelt und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Ein Mitarbeiter auf Minijob-Basis eines Telekommunikationsunternehmens hat sich in der FAU Leipzig organisiert, als der ihm per Gesetz zustehende bezahlte Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigert wurde. Besonders kreativ: Angezeigte Krankheitstage wurden als normal abgesagte Schichten erfasst, um die Bezahlung zu umgehen.

Nach einem Forderungsschreiben hat das Unternehmen nachgegeben und die komplette Forderung gezahlt. Viele Unternehmen nutzen die Unwissenheit der Minijobber um ihre Rechte schamlos aus, um grundlegendste Standards zu verwehren.

Der Fall zeigt, dass es sich auch bei „kleinen“ Problemen lohnt, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren.