Ein Mitglied der FAU Leipzig konnte mit Unterstützung der Gewerkschaft erfolgreich ausstehenden Lohn einfordern. Die FAUista arbeitete in einem Gastronomiebetrieb im Leipziger Süden. Nach einem krankheitsbedingten Ausfall wurde ihr gekündigt und die ihr zustehende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht ausgezahlt. Als die Kollegin alleine ihre Ansprüche einforderte, kam es zu keiner Reaktion. Am Ende brauchte es nur einen Brief durch die FAU Leipzig, damit die Kollegin die rund 1000 Euro ausgezahlt bekam. Dies zeigt, dass es sich auch finanziell lohnt, scheinbar gegebene Ungerechtigkeiten nicht einfach hinzunehmen, sondern sich mit anderen Kolleg*innen zusammenzutun und die eigenen Rechte geltend zu machen. Dabei geht es häufig lediglich um gesetzliche Mindeststandards, die nicht eingehalten und besonders leicht und weitestgehend ohne Risiko (nicht für die Bosse) eingefordert werden können. Dazu gehören vor allem:
Zahlung des Mindestlohns (aktuell 9,19 €/h)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Bezahlter Erholungsurlaub
Bezahlte Feiertage
Auszahlung von Trinkgeldern
Bezahlung sämtlicher Arbeitszeit von Anfang bis Ende der Schicht
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