Arbeitskonflikt gewonnen: Flaschenpost zahlt 2000 Euro Abfindung an FAU-Mitglied!

In einem Arbeitskonflikt zwischen einem Mitglied der FAU Leipzig und dem Getränkelieferanten Flaschenpost kam es bei der gerichtlichen Güteverhandlung am 28.05. zu einer Einigung.
Zuvor hatte Flaschenpost unserem Mitglied den (bereits mehrfach) befristeten Arbeitsvertrag
nicht verlängert.

Da unser Mitglied jedoch zuvor bei Durstexpress, einem mit Flaschenpost fusionierten Unternehmen, tätig war und der befristete Arbeitsvertrag bereits mehrmals mit Frist verlängert wurde, haben wir diese Kettenbefristung und damit die Rechtmäßigkeit der Nicht-Verlängerung des Arbeitsvertrages angezweifelt und dagegen Klage eingereicht.

In der Güteverhandlung bot Flaschenpost schließlich eine Abfindung von 2000 Euro brutto an, was unser Mitglied nach kurzer Rücksprache annahm.
„Wir hätten hier sicher auch auf ein Urteil und eine Wiedereinstellung weiterklagen können. Doch ich habe mich letztendlich für die Abfindung entschieden – und für einen anderen Arbeitgeber“, so das betroffene Mitglied.

Somit ist dieser Arbeitskonfikt im Sinne unseres Mitglieds und damit erfolgreich abgeschlossen.
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