Du musst bloß eine Probezeit arbeiten, wenn diese auch im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Sie darf nach § 622 Abs. 3 BGB höchstens 6 Monate gehen, bei einer Berufsausbildung sogar nur 1-4 Monate.
In einem Arbeitsverhältnis gilt der Kündigungsschutz generell erst ab 6 Monaten. Davor kann das Arbeitsverhältnis ohne einen Kündigungsgrund beendet werden. Nur diskriminiert werden (wegen Geschlecht, Ethnizität etc.) darf nicht (Artikel 3 Grundgesetz). Mütter haben während der Probezeit besonderen Kündigungsschutz. Wenn es nicht anders im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag geregelt ist, beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Wochen. Eine fristlose/außerordentliche Kündigung wegen z.B. Diebstahls am Arbeitsplatz kann natürlich trotzdem stattfinden. Auch während der Probezeit ist eine Betriebsrätin im Fall einer Kündigung durch die:den Arbeitgeber:in anzuhören.
Du hast für jeden vergangenen Monat deiner Probezeit einen Anspruch auf 1/12 deines Urlaubs. Weder durch Krankheit noch durch Urlaub wird die Probezeit verlängert. Allerdings hast du in den ersten 4 Wochen der Probezeit/deines Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, sondern bloß auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Die Probezeit darf nur einmal stattfinden, außer die neue Probezeit ist für eine komplett unterschiedliche Tätigkeit. Also wenn du während der ersten Probezeit nur an der Kasse arbeitest, und in der zweiten nur im Lager.
Quellen:
https://www.ahs-kanzlei.de/de/2016-03-rechte-arbeitnehmer-probezeit
https://www.jurapartner.de/kennen-sie-ihre-rechte-in-der-probezeit/