Author: faul699

Bildungsherbst 2026

Auch in diesem Herbst warten wieder spannende Workshops auf euch!

Hier der erste Überblick:

26.09. Neumitgliedseminar
17.10. Grundlagen Organizing
24.10. Feministische Gewerkschaftsarbeit
21.11. Individuelles Arbeitsrecht

Genauere Infos zu den einzelnen Veranstaltungen folgen.

Nur für Mitglieder!

Zum Anmelden schreibt eine kurze Mail an: bildung.leipzig@fau.org

This autumn exciting workshops await you again!

A first quick overview:

26.09. Workshop for new members
17.10. Organizing basics
24.10. Feminist union work
21.11. Individual workers rights

Detailed information about the individual workshops will be posted soon!

Exclusively for members!

To register, send a short email to: bildung.leipzig@fau.org

Pflegedienst zahlt offene Überstunden an unser Mitglied aus!

Als das Arbeitsverhältnis unseres Mitglieds endete, waren noch Überstunden offen.
Der Betrieb rechnete diese nicht ab und zahlte nicht aus.
Nachfragen und Aufforderungen liefen ins Leere.

Die Zeit lief – denn nach mehreren Monaten drohen die Ansprüche zu verfallen.
Unser Mitglied wandte sich an die FAU.
Gemeinsam forderten wir den Betrieb schriftlich auf, die offenen Ansprüche transparent aufzustellen und abzugelten.
Wichtig dabei: Mit der schriftlichen Geltendmachung war die Ausschlussfrist gewahrt.
Auch wenn der Betrieb weiter mauerte, waren die Ansprüche damit gesichert.
Schließlich schaltete der Betrieb eine anwaltliche Vertretung ein und stritt sämtliche Ansprüche ab.

Doch wir ließen nicht locker.
Nach zähem Schriftwechsel lenkte der Betrieb ein und zahlte die offenen Überstunden aus.
Fast ein Jahr nach Ende des Arbeitsverhältnisses landete das Geld auf dem Konto.
Der Betrieb hatte darauf gesetzt, dass wir irgendwann aufgeben.
Falsch gedacht!

Dir wird Lohn, Urlaub oder Überstunden vorenthalten?
Warte nicht ab!
Ausschlussfristen laufen oft schon nach drei Monaten ab.
Komm am besten direkt zu uns in die Beratung!

Substanz Biergarten & Kneipe zahlt vierstellige Summe an Gewerkschaftsmitglied aus!

Am 09.02.2026 fand am Arbeitsgericht Leipzig eine Güteverhandlung statt.
Dabei ging es um die Kündigung eines unserer Mitglieder im Dezember 2025.
Der Arbeitgeber sprach eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung aus, ohne entsprechende Gründe dafür vorweisen zu können. Die betroffene Person reichte daraufhin Klage ein.

Letzten Endes konnte ein Vergleich im Sinne unseres Mitglieds erreicht werden:
Das Arbeitsverhältnis wurde rückwirkend zum 31.01.2026 für beendet erklärt und muss dementsprechend vergütet werden.
Zudem ist die Kündigung ohne Verschulden des Mitglieds zustande gekommen, was eine Sperre bei der Arbeitsagentur verhindert.
Des Weiteren bekommt das Mitglied 2.000€ ausgezahlt und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt.

Auch dieser Fall ist damit abgeschlossen!
Schlechte Arbeitsbedingungen und miese Behandlung sind keine Naturgesetze – gemeinsam können wir uns wehren!

Tapasbar Meerjungfrau zahlt ausstehende Krankenkassenbeiträge zurück an unser Mitglied!

Vor einigen Monaten haben wir bereits über unseren Konflikt mit der Tapasbar Meerjungfrau berichtet.
Der Vorwurf war: Unser Mitglied hat dort für knapp 4 Monate gearbeitet ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu bekommen.
Außerdem hat der Arbeitgeber für 3 der 4 Monate keine Krankenkassenbeiträge gezahlt. Unser Mitglied musste sie selbst übernehmen.
Das wollten wir uns so nicht gefallen lassen!

Nachdem wir wiederholt versuchten Kontakt mit dem Arbeitgeber aufzunehmen, veranstalteten wir eine Kundgebung vor der Bar.
Mit über 50 Personen auf der Straße, sah sich der Chef dann dazu gezwungen mit uns in die Verhandlungen zu gehen.
Ein leeres Versprechen wie sich später herausstellen sollte: Zum vereinbarten Termin wollte er kurzfristig nicht kommen, stattdessen nahm sein Anwalt mit uns Kontakt auf.
Doch nach jeder Menge Schriftverkehr knickte der Arbeitgeber und sein Anwalt schließlich doch ein.

Die Krankenkassenbeiträge wurden an unser Mitglied zurückgezahlt.
Der Fall ist abgeschlossen.
Doch was lernen wir daraus?
Wer sich noch nicht einmal an die eh schon viel zu niedrigen Standards des deutschen Rechts halten kann, der sollte auch damit rechnen dafür die Quittung zu bezahlen!