Tapasbar Meerjungfrau zahlt ausstehende Krankenkassenbeiträge zurück an unser Mitglied!

Vor einigen Monaten haben wir bereits über unseren Konflikt mit der Tapasbar Meerjungfrau berichtet.
Der Vorwurf war: Unser Mitglied hat dort für knapp 4 Monate gearbeitet ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu bekommen.
Außerdem hat der Arbeitgeber für 3 der 4 Monate keine Krankenkassenbeiträge gezahlt. Unser Mitglied musste sie selbst übernehmen.
Das wollten wir uns so nicht gefallen lassen!

Nachdem wir wiederholt versuchten Kontakt mit dem Arbeitgeber aufzunehmen, veranstalteten wir eine Kundgebung vor der Bar.
Mit über 50 Personen auf der Straße, sah sich der Chef dann dazu gezwungen mit uns in die Verhandlungen zu gehen.
Ein leeres Versprechen wie sich später herausstellen sollte: Zum vereinbarten Termin wollte er kurzfristig nicht kommen, stattdessen nahm sein Anwalt mit uns Kontakt auf.
Doch nach jeder Menge Schriftverkehr knickte der Arbeitgeber und sein Anwalt schließlich doch ein.

Die Krankenkassenbeiträge wurden an unser Mitglied zurückgezahlt.
Der Fall ist abgeschlossen.
Doch was lernen wir daraus?
Wer sich noch nicht einmal an die eh schon viel zu niedrigen Standards des deutschen Rechts halten kann, der sollte auch damit rechnen dafür die Quittung zu bezahlen!