Substanz Biergarten & Kneipe zahlt vierstellige Summe an Gewerkschaftsmitglied aus!

Am 09.02.2026 fand am Arbeitsgericht Leipzig eine Güteverhandlung statt.
Dabei ging es um die Kündigung eines unserer Mitglieder im Dezember 2025.
Der Arbeitgeber sprach eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung aus, ohne entsprechende Gründe dafür vorweisen zu können. Die betroffene Person reichte daraufhin Klage ein.

Letzten Endes konnte ein Vergleich im Sinne unseres Mitglieds erreicht werden:
Das Arbeitsverhältnis wurde rückwirkend zum 31.01.2026 für beendet erklärt und muss dementsprechend vergütet werden.
Zudem ist die Kündigung ohne Verschulden des Mitglieds zustande gekommen, was eine Sperre bei der Arbeitsagentur verhindert.
Des Weiteren bekommt das Mitglied 2.000€ ausgezahlt und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt.

Auch dieser Fall ist damit abgeschlossen!
Schlechte Arbeitsbedingungen und miese Behandlung sind keine Naturgesetze – gemeinsam können wir uns wehren!