🦌 4. Türchen unseres Adventskalenders: Legal lügen im Vorstellungsgespräch?

In einem Vorstellungsgespräch müsst Ihr eigentlich auf alle Fragen wahrheitsgemäß antworten. Eine Lüge kann ein Grund für eine unbefristete Kündigung sein. Aber nicht alle Fragen sind in Vorstellungsgesprächen erlaubt. Auf manche Fragen müsst Ihr nicht antworten und dürft sogar lügen. Allgemein gilt, dass eure potenzielle Arbeitgeber*in euch nichts fragen darf, was nicht unmittelbar mit der Tätigkeit in Verbindung steht.

1. Gewerkschaftszugehörigkeit

Werden Ihr in einem Vorstellungsgespräch gefragt, ob ihr Gewerkschaftsmitglied seid, müsst Ihr darauf nicht wahrheitsgemäß antworten. Es kann manchmal klug sein, die Mitgliedschaft offenzulegen, wenn Ihr dadurch die Vorteile eines Tarifvertrags der entsprechenden Gewerkschaft bekommt. Auch die Mitgliedschaft in anderen politischen Gruppen müsst ihr nicht offenlegen! Ausnahmen gibt es wenn Ihr bei einer Partei arbeiten wollt.

2. Familienplanung und Sexualität

Besonders weiblich gelesene Personen werden häufig gefragt, ob sie Kinder haben möchten oder schwanger sind. Das ist nicht zur sexistisch sondern auch unzulässig! Ihr müsst Eurer*Eurem potenziellem Chef*in gegenüber nicht offenlegen, wie Eure Familienplanung oder Eure Partnerschaft aussieht. Auch Fragen nach Eurer Sexualität müsst ihr nicht beantworten.

3. Sonstiges

Fragen zu eurer Religion (Ausnahme: bei kirchlichen Arbeitgebern), eurem Gesundheitszustand oder Schwerbehindertenstatus sind ebenfalls unzulässig. Zu allgemeinen Vorstrafen müsst ihr ebenfalls nichts sagen, sollte kein unmittelbarer Zusammenhang zu der Tätigkeit bestehen. Solltet Ihr dennoch an eurem Arbeitsplatz Diskriminierung auf Grund von Geschlecht, Sexualität, Religion, etc. erfahren könnt Ihr euch immer an unsere gewerkschaftliche Beratung oder die FLINTA*-Beratung in der AG Fem wenden!

Quellen:

https://arbeits-abc.de/unzulaessige-fragen-im-bewerbungsgespraech/

https://www.merkur.de/leben/karriere/bewerbungsgespraech-diesen-faellen-duerfen-vorstellungsgespraech-luegen-zr-11845914.html

https://www.afa-anwalt.de/luegen-im-vorstellungsgespraech/

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/fragerecht-des-arbeitgebers-wann-bewerber-luegen-duerfen76156530.html