Erfolg im Konflikt um ausstehende Lohnzahlungen für eine Küchenhilfe in der Gastronomie während des Corona-Lockdowns! Die Freie Arbeiter*innen Union Leipzig konnte 1500 € für eines ihrer Mitglieder von einem mexikanischem Gastronomiebetrieb erstreiten.
Das Restaurant hatte während des Corona-Lockdowns den Betrieb eingestellt und dem Minijobber kein Gehalt ausgezahlt. Nach gewerkschaftlichem Druck hat der Geschäftsführer – „ohne Eingeständnis der Schuld“, er habe nur keine Lust auf einen Rechtsstreit – die Summe überwiesen. Eine Kundgebung und Öffentlichkeitskampagne war in diesem Fall nicht nötig.
Minijobber*innen sollten ihre Rechte im Lockdown kennen.
Viele Lohnarbeitende, besonders in der Gastronomie, sind es gewohnt der Willkür der Bosse ausgeliefert zu sein. Viele Menschen in der Gastronomie arbeiten in Minijobs. Besonders während des Lockdowns haben viele Gehaltseinbußen hingenommen.
Eine Betriebsschließung wie sie im Corona-Lockdown angeordnet wurde ist ein unternehmerisches Risiko das der Boss trägt. Für gekürzte Stunden bis hin zur völligen Betriebsschließung und Freistellung der Arbeiter*innen bekommt er Kurzarbeitergeld als staatliche Unterstützung die er den Beschäftigten weiter auszahlt. Minijobber*innen steht kein Kurzarbeiter*innen Geld zu. Dies bedeutet aber nicht das sie bei Schließung des Betriebs kein Geld mehr bekommen!
Ganz im Gegenteil: Der Boss ist nicht von seiner Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag entbunden Minijobber*innen weiter zu bezahlen und zwar zum vollen vereinbarten Stundensatz.
Vorsicht ist aber geboten wenn euch der Betrieb zu Beginn eines Lockdowns Einwilligungen zur (teilweisen) Betriebsschließung oder Stundenkürzungen unterschreiben lassen will. Dabei kann es sich um eine Einwilligung handeln auf die eigenen Stunden und Bezahlungen zu verzichten.
Wie immer gilt: Unterschreibt nichts ohne es von eurer Gewerkschaft prüfen zu lassen.
Der Fall zeigt wieder einmal: Sich gewerkschaftlich organisieren lohnt. Unsere direkten Methoden haben Erfolg. Häufig reicht inzwischen schon ein Brief der FAU.