Arbeitskonflikt erfolgreich beendet! – Neumitglied erreicht mithilfe der FAU sehr guten Vergleich vor Gericht

Gestern, am 04.03.25, fand am Arbeitsgericht Leipzig eine Güteverhandlung statt. Dabei ging es um die Kündigung eines FAU-Neumitglieds. Dieses wurde zu Beginn des Jahres von seinem Arbeitgeber – einer Jugendhilfeeinrichtung – gekündigt. Der Arbeitgeber sprach sowohl eine außerordentliche als auch eine ordentliche Kündigung aus – beide allerdings angreifbar und mit teils zweifelhafter Begründung.

Die betroffene Person reichte zunächst eigenständig und mit privater Unterstützung Kündigungsschutzklage ein. Als der erste Gerichtstermin feststand, wandte sie sich zudem an die FAU mit der Bitte um Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Verhandlung. Wir sind mit dem Neumitglied mögliche Szenarien durchgegangen, zudem waren mehrere Gewerkschafter*innen zur Unterstützung beim Termin anwesend.

Letzten Endes konnte ein Vergleich im Sinne unseres Mitglieds erreicht werden:
Das Arbeitsverhältnis wurde rückwirkend zum 28.2. für beendet erklärt und muss dementsprechend vergütet werden. Zudem ist die Kündigung nun ohne Verschulden des Mitglieds zustande gekommen, was eine Sperre beim Arbeitsamt verhindert. Des Weiteren bekommt unser Mitglied 150 Überstunden nachträglich ausgezahlt sowie ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausgestellt.

Damit ist dieser Arbeitskonflikt im Sinne unseres Mitglieds und damit erfolgreich beendet.

Wir freuen uns, einen Beitrag zu diesem Erfolg geleistet zu haben und beglückwünschen die betroffene Person, welche sich sehr souverän vor Gericht selbst vertreten hat!