Pflegedienst zahlt offene Überstunden an unser Mitglied aus!

Als das Arbeitsverhältnis unseres Mitglieds endete, waren noch Überstunden offen.
Der Betrieb rechnete diese nicht ab und zahlte nicht aus.
Nachfragen und Aufforderungen liefen ins Leere.

Die Zeit lief – denn nach mehreren Monaten drohen die Ansprüche zu verfallen.
Unser Mitglied wandte sich an die FAU.
Gemeinsam forderten wir den Betrieb schriftlich auf, die offenen Ansprüche transparent aufzustellen und abzugelten.
Wichtig dabei: Mit der schriftlichen Geltendmachung war die Ausschlussfrist gewahrt.
Auch wenn der Betrieb weiter mauerte, waren die Ansprüche damit gesichert.
Schließlich schaltete der Betrieb eine anwaltliche Vertretung ein und stritt sämtliche Ansprüche ab.

Doch wir ließen nicht locker.
Nach zähem Schriftwechsel lenkte der Betrieb ein und zahlte die offenen Überstunden aus.
Fast ein Jahr nach Ende des Arbeitsverhältnisses landete das Geld auf dem Konto.
Der Betrieb hatte darauf gesetzt, dass wir irgendwann aufgeben.
Falsch gedacht!

Dir wird Lohn, Urlaub oder Überstunden vorenthalten?
Warte nicht ab!
Ausschlussfristen laufen oft schon nach drei Monaten ab.
Komm am besten direkt zu uns in die Beratung!