Ein Mitglied der FAU Leipzig fordert von seiner ehemaligen Arbeitsstelle den Pflegemindestlohn und weitere Ansprüche. Das Pflegeunternehmen hat sich bislang geweigert, mehr als nur einen kleinen Teil der Forderungen zu begleichen. Der Betroffene wird seine Ansprüche jetzt mit Unterstützung der Basisgewerkschaft vor dem Arbeitsgericht Leipzig durchsetzen.
Das Mitglied der FAU Leipzig hat als „kurzfristig beschäftigte Pflegehilfskraft“ bei der Wohnen Plus Schloss Schönefeld gGmbH gearbeitet. Im Rahmen des Anstellungsverhältnisses führte er Pflegetätigkeiten durch. Anstatt des Pflegemindestlohns wurde er lediglich mit dem niedrigeren gesetzlichen Mindestlohn vergütet. Sowohl im persönlichen Gespräch als auch nach schriftlicher Aufforderung weigert sich das Unternehmen zu zahlen.
Bereits in der Vergangenheit gab es Unstimmigkeiten bezüglich der korrekten Vergütung von gesetzlichen Mindestansprüchen. Dem Kollegen wurde zunächst die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigert. Erst aufgrund eigener Recherche und nachdrücklichen Aufforderungen kam das Unternehmen seinen Verpflichtungen nach. Durch ein Beratungsgespräch mit seiner Gewerkschaft fand der Kollege außerdem heraus, dass er tatsächlich Anspruch auf bezahlten Urlaub hatte, obwohl sein Arbeitsvertrag das – widerrechtlich – ausschloss. Wenigstens dieser Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub wurde nachträglich vergütet.
Das Unternehmen behauptet, keine Pflegedienstleistungen anzubieten, und weigert sich aus diesem Grund, den Pflegemindestlohn an den Kollegen zu zahlen. Auf die Selbsteinschätzung des Unternehmens kommt es aber selbstverständlich nicht an, sondern auf die Art der Tätigkeit, die tatsächlich ausgeübt wurde.
Der aktuelle Fall ist ein gutes Beispiel für die Debatten um den so genannten Pflegenotstand und die Missstände in der Pflege – den Mangel an Arbeitskräften, die oft erbärmlichen Arbeitsbedingungen, die schlechte Bezahlung, sowie die mangelnde öffentliche Anerkennung dieses Berufsfeldes.
Das Mitglied hat in einer Wohngruppe mit 13 Menschen mit Behinderung gearbeitet. Diese pflegte er meist zusammen mit einer anderen Person. Es blieb kaum Zeit für die Förderung sozialer Kompetenzen und Beziehungen. Die Arbeit ist sowohl physisch als auch psychisch mit hoher Belastung verbunden. Wenn Pflegehilfskräfte unter diesen Bedingungen mit nur dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,85 € pro Stunde entlohnt werden (netto bleiben ca. 1000 € im Monat) wundert es nicht, dass sich so wenige Menschen für diesen Beruf entscheiden. Und es wundert nicht, dass diese sich dann im Schnitt nach nur sieben Jahren beruflich umorientieren.
Die Pflegemindestlohnverordnungen können erste Schritte sein, um zumindest der schlechten Bezahlung in diesem Berufsfeld entgegen zu wirken. Sie bleiben jedoch wirkungslos, wo Einrichtungen wie die Wohnen Plus Schloss Schönefeld gGmbH sich aus der Affäre ziehen, indem sie schlicht behaupten, keine Pflegeeinrichtung zu sein. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Kolleg_innen sich über ihre Arbeitsbedingungen im Betrieb austauschen und sich bei miesen Bedingungen gemeinsam zur Wehr setzen. Staatliche Regeln wie zum Mindestlohn sind zu begrüßen, aber sie ersetzen nicht die Stärke einer wehrhaften Belegschaft.
Mitarbeiter_innen gesetzlich garantierte Rechte vorzuenthalten ist eine Frechheit. Für prekär Beschäftigte ist das aber der Normalzustand. Nicht selten steht der Verdacht im Raum, dass dies aus Kalkül geschieht. Denn im für die Bosse ungünstigsten Fall haben sie nicht mehr zu verlieren, als das, was der Arbeitskraft ohnehin zusteht. Sobald sich Arbeiter_innen nicht trauen, für ihre Rechte einzutreten oder sonstwie daran gehindert werden, lohnt es sich bereits für die Unternehmen.
Mit der Klage verfolgt die FAU Leipzig einerseits das Ziel, dass das Mitglied die Differenz des tatsächlich gezahlten Lohns und des ihm zustehenden Pflegemindestlohns erhält, sowie die nicht gewährten Urlaubstage ausgezahlt bekommt. Andererseits geht es aber auch darum, ein Zeichen zu setzen. Wir können und wollen es nicht länger tolerieren, dass die Bosse die Rechte von Arbeiter_innen beschneiden und dafür keinerlei Konsequenzen tragen.
Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Leipzig, Erich-Weinert-Straße 18, Montag den 5.11.2018 ab 10:40 Uhr, Saal 4.